Anspruch auf Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO
Der Bundesgerichtshof urteilte am 15.06.2021, dass der Begriff „personenbezogene Daten“ im Sinne des Art. 15 DSGVO weit zu verstehen sei. Er umfasse potenziell alle Arten von Informationen sowohl objektiver als auch subjektiver Natur, soweit sie mit einer Person verknüpft seien. Daher seien auch Inhalte von Briefen, Gesprächsnotizen oder Vermerke als personenbezogene Daten zu verstehen. Was…