Zur Auskunftsverweigerung im Datenschutzrecht
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig beschloss am 28.05.2021, dass gegenüber einer Datenschutzbehörde ein Auskunftsverweigerungsrecht bestehe, wenn deren Beantwortung die Gefahr einer eigenen strafgerichtlichen Verfolgung oder der von Angehörigen berge. Muss sich ein Unternehmen selbst belasten? Antragstellerin war ein Online-Versand für Kosmetikprodukte, Antragsgegner die Datenschutzbehörde. Die Antragstellerin betrieb u.a. auch E-Mail-Werbung. Aufgrund dessen gingen beim Antragsgegner ab dem…