Kein angemessenes Schutzniveau durch „Privacy Shield“
Der Europäische Gerichtshof urteilte am 16.07.2020, dass durch den Privacy Shield-Beschluss kein gleichwertiges Schutzniveau wie nach der DSGVO für die Datenübermittlung in die USA sichergestellt werden könne. Denn der Beschluss ermögliche Grundrechtseingriffe bei den Betroffenen. Sind die Daten bei Facebook ausreichend geschützt? Der Kläger war Mitglied bei Facebook. Dafür schloss er einen Vertrag mit Facebook…