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DSGVO-Verstöße sind nicht abmahnfähig

Das Landgericht Bochum entschied am 07.08.2018, dass ein Mitbewerber Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht geltend machen könne. Die Regelungen in der DSGVO, wer die betroffenen Personen vertreten könne, seien abschließend. Sind DSGVO-Verstöße auch Wettbewerbsverstöße? Beide Parteien vertrieben über das Internet Waren aus den Bereich Druckerzeugnisse, Autokleber, Textilien, Bürobedarf und Werbemittel. Wegen Fehlens von Informationen…