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Keine Tracking-Cookies ohne Einwilligung

Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied am 19.10.2021, dass bei Setzen technisch nicht notwendiger Cookies ohne Einwilligung der Nutzer ein Wettbewerbsverstoß vorliege. Auch müsse ein Webseitenbetreiber für falsch vorgenommene Einstellungen der Cookies durch einen beauftragten Dienstleister haften. Denn er sei der verantwortliche Diensteanbieter. Haftung trotz Fehler bei beauftragten Dienstleister?Kläger war ein Wettbewerbsverein; die Beklagte bot Trainings-…